Baurecht

Umfasst insbesondere die beratende Tätigkeit von Bauherren und Auftragnehmern im Bereich von Abschluss eines Bauerrichtungsvertrages über die gesamte Bauphase bis zur endgültigen Übergabe des Bauwerks.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei auch die Beratung ab der Beantragung einer Baugenehmigung, während des gesamten Baugenehmigungsverfahrens vor den Baubehörden inklusive eventueller Nachbarschaftsstreitigkeiten schon während des Baugenehmigungsverfahrens.

Immobilienrecht

Bezieht sich auf die notarielle Abwicklung von Wohnungs- und Grundstücksgeschäften sowie auf die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit dem Ankauf oder Verkauf bebauter oder unbebauter Grundstücke sowie Eigentumswohnungen.
Mit dem Erwerb eines Grundstücks im Zusammenhang stehende Finanzierungen und deren grundbuchliche Absicherung ist dabei mit umfasst.

Architektenrecht

Bezieht sich auf die Beratung von Architekten oder Bauherren im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Errichtung einer Immobilie. Mit umfasst sind dabei auch Honorarfragen der Architekten nach den Regelungen der HOAI.

Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss beispielsweise von Reparaturaufträgen an Handwerkern, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen durch einen Auftragnehmer, Fragen der Gewährleistungsrechte des Auftraggebers, sämtliche Vergütungsfragen in Bezug auf den erteilen Auftrag, sowie alle sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung eines solchen Auftrages und seiner Abrechnung.